Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der LEDCAT GmbH, im folgenden LEDCAT genannt, erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LEDCAT nicht an, es sei denn, es wird ausdrücklich (schriftlich) deren Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsabschluss:
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
3. Preis:
Alle von LEDCAT genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen wie der EUR-USD-Wechselkurs bzw. der EUR-RMB-Wechselkurs oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt III. nicht. Gültig sind ausschließlich die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, Irrtümer und Druckfehler ausgenommen. Alle in unserem Shop angegebenen Preise sind exkl. Umsatzsteuer (USt).
Bei Bestellungen unter EUR 100,- exkl. USt. wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,- verrechnet. (Gilt nicht für Neukunden-Erstbestellungen)
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
Unsere Forderungen sind Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
5. Vertragsrücktritt, Rücksendungen und Garantien:
Bei Annahmeverzug (Punkt VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen Schadenersatz von mindestens 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LEDCAT von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Warenrücklieferungen an uns müssen immer von uns vorher schriftlich autorisiert werden und haben grundsätzlich kostenfrei für uns zu erfolgen. Das Transportrisiko hierbei trägt ausschließlich der Versender. Unfrei an uns gesendete Pakete (d.h. die Transportspesen sind vom Empfänger zu tragen) werden von uns nicht angenommen und gehen an den Absender retour. Wurde die Originalverpackung beschädigt oder die Lampe bereits in Betrieb genommen, so haben wir das Recht, einen angemessenen Betrag von der Rückerstattung abzuziehen. Dieser wird von uns je nach Nutzungsgrad individuell von uns festgelegt und beträgt mindestens 20% des Bruttokaufbetrages. Bei Kaufrücktritt ersetzen wir lediglich den Warenwert, jedoch keine Transportspesen und evtl. angefallenen Nachnahme-Spesen. Die Kosten für die Rücksendungen hat ebenfalls der Kunde zu tragen und werden von uns nicht ersetzt! Bei Nichtannahme des bestellten Paketes wird ausnahmslos eine Logistik-Pauschale abhängig von den entstandenen Logistikkosten, jedoch mindestens € 25,- verrechnet. Des weiteren wird eine Einlagerungs- und Bearbeitungsgebühr behoben, welche vom Gerätepreis abhängt (in der Regel 20% des Kaufpreises, jedoch mindestens € 20,-). Die Logistikkosten setzen sich aus den Kosten der Lieferung zum Kunden sowie auch der kostenpflichtigen Rücksendung durch den Paketdienst zusammen. Bitte beachten Sie, dass bei Firmenbestellungen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) keine Anwendung findet und hierbei keine Rücknahmepflicht durch uns besteht, sondern ausschließlich für Privatkunden gilt! Generell gelten im Garantiefall die Bedingungen des Herstellers, wobei zu beachten ist, dass wenn vom Hersteller nicht anders angegeben für den Kunden die sogenannte Bringpflicht besteht, d.h. wenn die Garantieabwicklung durch uns durchgeführt wird, dürfen keinerlei Transportspesen bis zu uns anfallen. Bei Online-Bestellungen, bei denen als Versandart die Abholung gewählt wird, gilt die Bestellung als Reservierung im Ladengeschäft. Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit, dass Gerät vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen und kann sich vor Ort entscheiden, ob er das Gerät gerne erwerben möchte. Dies gilt als normaler Kauf im Ladengeschäft, wo das 7 Werktage Rücktrittsrecht nach Fernabsatz nicht zur Anwendung kommt, da dies kein Fernabsatz ist und der Kunde das Produkt vor dem Kauf vor Ort prüfen kann. Generell, aber insbesondere bei Einzelteilen und Komponenten, gilt, dass sämtliche Garantie-Aufkleber, Seriennummern, Produktionsdatum, Typenschilder und ähnliches nicht entfernt werden dürfen, da diese zwingend für die Garantieabwicklung erforderlich sind und andernfalls, bei Entfernen oder Unerkennbarmachung, der Hersteller die Garantiebearbeitung zurückweisen kann. Diese Aufkleber und Hinweise enthalten für die Abwicklung wichtige Hinweise und können als Beispiel wie folgt namentlich genannt werden: "Warranty void if removed", "Warranty Seal - Do not remove", "Warranty Void if Seal is Broken", "Garantiesiegel" oder ähnliches, sowie Seriennummerangaben: "SN:", "Serial Number", "Seriennummer" oder ähnlich. Bei Produkten, wo dies für die Garantieabwicklung notwendig bzw. zwingend erforderlich ist, wird dies werksseitig durch den Hersteller auf jedes einzelne Produkt angebracht (z.B. Klebestreifen) und ist daher bei Übergabe zu kontrollieren, da zu einem späteren Zeitpunkt ein Vorhandensein bzw. Fehlen dieses Aufklebers nicht mehr nachgewiesen werden kann. Bei Großgeräten, wie z.B. LED-Röhren, LED-Panels, LED-Leuchten oder andere schwer zu verpackende Geräte, hat der Kunde die Pflicht, den Originalkarton (inkl. Verpackungsmaterial) oder eine andere, transportgerechte Verpackung aufzubehalten bzw. bereitzustellen, da diese durch uns oder den Hersteller für eine Garantieabwicklung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte sich das Produkt bei Garantieeinsendungen nicht in einer transportsicheren Verpackung befinden, so kann die Abholung bzw. der Versand (je nach Garantiebestimmung) vom Hersteller oder von uns zurückgewiesen werden, da Speditionen bzw. Transportdienste die Ware nicht annehmen bzw. mitnehmen. Alle Angaben, Artikelbeschreibungen, Produktbilder und Artikeltexte werden vollautomatisch eingetragen, hierbei gilt, dass Irrtümer, Druckfehler oder Preisänderungen vorbehaltlich sind und ausschließlich die vom Hersteller verbindlich zugesagten Produktmerkmale gelten.
6. Mahn- und Inkassospesen:
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 9,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,50 zu bezahlen.
7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug:
Der Kunde bzw. Empfänger hat die Pflicht, bei Annahme des Paketes die Lieferung der Ware umgehend auf Beschädigungen, Vollständigkeit und einwandfreien Zustand sowie Originallieferumfang laut Herstellerangaben zu überprüfen. Beschädigungen bei der Lieferung durch den Transport sind umgehend und ohne Verzug dem Transport- bzw. Paketdienst zu melden und zu reklamieren (schriftlich auf Lieferpapieren oder ähnlich). Reklamationen des Lieferumfangs sind sofort und ohne Verzug an den Absender zu melden! Sollte der Schaden erst nach Paketübernahme zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt werden, ist dieser umgehend an den Transportdienst zu melden und die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wichtig hierbei ist, dass sämtliche Bedingungen (z.B. Sicherstellung des Außenkartons, evtl. Erstellung von Fotos vom Schadens etc.) und auch die Einhaltung der Frist (meist 5 Werktage) für die Schadensmeldung eingehalten werden. Beanstandungen von oben genannten Punkten müssen in einem Zeitraum von maximal 5 Werktagen erfolgen und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht bearbeitet werden und werden ausnahmslos nicht mehr anerkannt! Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist LEDCAT nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder in der Firma einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
8. Lieferfrist:
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorkassa" behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung zu stornieren, sollten wir binnen 7 Werktagen keinen Zahlungseingang verzeichnen bzw. auch keine Zahlungsbestätigung oder Einzahlungsbeleg erhalten.
9. Erfüllungsort:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
10. Geringfügige Leistungsänderungen:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, (Licht-)Farben, Kunststoffstruktur, etc.).
11. Schadenersatz:
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Die Schadenersatzsumme ist auf den Warenwert begrenzt.
Weitere Forderungen wie Verdienstausfall, Gewinnentgang udgl. sind ausgeschlossen.
Anspruch besteht nur bei berechtigten Reklamationen nur auf das Material, nicht aber auf die Arbeitszeit. Die Kosten für den Transport der Ware hat der Kunde zu tragen.
Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. Kompensation sind ausgeschlossen.
12. Produkthaftung:
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Bitte beachten Sie, dass für die einwandfreie Garantieabwicklung das Gerät immer in Originalverpackung und inkl. sämtlichen Originalzubehörs (Beschreibungen, Kabel etc.) vom Kunden verpackt werden muss. Ansonsten kann es vorkommen, dass die Garantieabwicklung abgelehnt wird oder der entstandene Aufwand für evtl. Verpackungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
14. Forderungsabtretungen:
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
15. Zurückbehaltung:
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
16. Mängelrügen:
Die Ware ist bei der Übernahme zu prüfen und Beschädigungen und offene Mängel sind sofort schriftlich beim Fahrer festzuhalten und zu bestätigen. Beschädigungen bei verpackter Ware sind spätestens innerhalb von 8 Tagen zu melden. Bei versteckten oder auch offenen Mängeln darf der Käufer die Ware nur auf sein eigenes Risiko und ohne jeden Anspruch weiterverarbeiten. Anspruch besteht nur bei berechtigter Reklamation nur auf das Material, nicht aber auf die Arbeitszeit, Gewinnentgang etc.
Die Waren habe auf Kosten des Kunden zu uns gebracht zu werden.
Auch unabsichtlich falsch gelieferte Ware muss auf die Richtigkeit geprüft werden. Selbstausgesuchte Ware kann nicht reklamiert werden (außer geheime Mängel). Für nicht überprüfte Ware gilt weder ein Anspruch auf Ersatz noch auf Arbeitszeit. Dem Lieferanten muss die Möglichkeit geboten werden, die reklamierte Ware zu überprüfen.
Verpackungen bzw. sonstiges Zubehör, das zum Transport der Ware notwendig ist (Plastikverpackung, Umreifungsbänder, Einwegpaletten etc.) werden nicht zurückgenommen. Für Europaletten bzw. für sonstiges Leihgut verrechnen wir eine Pfandpauschale die bei Rückgabe gutgeschrieben wird.
Falls irrtümlich falsche bzw. nicht brauchbare Ware geliefert wird, gelten für den Käufer auch in diesem Fall die Sorgfalts- und Verwahrungspflicht, er hat keinerlei Ansprüche für das Ab- und wieder Aufladen der Ware. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang usw. sind ausgeschlossen. Die Ware muss ordentlich ent(ver)laden, gelagert werden.
Bloße Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht, jede Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Verarbeitungsrichtlinien nicht einhält. Leicht oberflächige Verschmutzungen, die durch (feuchtes) Abwischen bereinigt werden können, stellen keine Preis- oder Wertminderung dar. Warenübernahme “mit Vorbehalt” wird nicht anerkannt.
Zurückhaltung des Kaufpreises bzw. Kompensation sind ausgeschlossen.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das Handelsgericht in Wien zuständig.
18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Ist es für die Erfüllung des Kaufvertrages, wie es etwa bei Versand oder Abholung von Waren oder Gegenständen der Fall ist, erforderlich, dürfen Daten (wie z.B. Namen, Wohn- bzw. Lieferadresse etc.) weitergegeben werden. Dies gilt ebenso auch bei der Weitergabe der Kontakttelefonnummer des Kunden bzw. Waren-Empfängers, da diese (z.B. bei Zustellung von Speditionsgut) erforderlich ist (Aviso vor Anlieferung) bzw. die Belieferung (z.B. per Post oder Paketdienst) die Zustellung erheblich erleichtert (im Falle von Rückfragen, Nicht-Antreffen des Empfängers und der gleichen). Im Falle des Versandes (bzw. Abholung beim Kunden) von Waren/Gegenständen werden die Daten auf dem Adress-Etikett in Klartext (frei sichtbar) angegeben. Die Angabe der Kontakttelefonnummer ist nicht zwingend erforderlich (kein Pflichtfeld), wird diese jedoch angegeben, erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, dass diese (ebenso wie Adressdaten) auf dem Versand-Etikett im Klartext (frei sichtbar) angegeben wird (sofern nicht vor Versendung des Auftrages schriftlich bekannt gegeben). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und werden nicht gewerblich oder für Werbezwecke an Dritte weitergegeben oder verkauft. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Alle verwendeten Texte und Bilder auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Der Markenname LEDCAT ist geschützt. Deren Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LEDCAT.
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